Die aktuelle Gewässerkarte der PG1 kann hier heruntergeladen werden
Tagesordnung
zur Generalversammlung am 6. Januar 2025 um 14.00 Uhr
im Gemeindehaus in Wintersdorf
1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Bekanntgabe der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Totenehrung
4. Geschäftsberichte:
Am vergangenen Sonntag fand unter der Leitung unseres Gewässerwarts Daniel Kanzler ein Fischbesatz statt. Insgesamt wurden etwa 90 kg Karpfen in das Gewässer eingebracht, die uns von der PG1 geliefert worden sind .
Wie sicherlich bekannt ist, ist zum 31. Oktober 2024 eine Verschärfung des Waffengesetzes eingetreten. Verschärft wurden neben vielen anderen Regelungen auch die Regelungen bezüglich des Mitführens, also des bei sich Tragens eines Messers.
Nun zählt ein Messer für Anglerinnen und Angler zum unverzichtbaren Werkzeug zur Ausübung der Anliegerfischerei.
Daher stellen sich viele Anglerinnen und Angler die Frage, ob nun ab der Geltung dieses verschärften Waffengesetzes auch Einschränkungen bei dem Gebrauch eines Messers bei Ausübung der Angelfischerei zu beachten sind.
Am 9. Oktober 2024 wurde im Landtag Baden-Württemberg mehrheitlich beschlossen, dass die im Fischereigesetz für Baden-Württemberg festgelegte Altersgrenze, ab der Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre gesenkt wird.
Der Gesetzesbeschluss des Landtags zur Änderung des Mindestalters von zehn auf sieben Jahre für die Ausstellung von Jugendfischereischeinen
wurde am 23. Oktober 2024 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und ist damit ab dem 24. Oktober rechtskräftig