Aufgrund der weiterhin sinkenden Inzidenz im Landkreis Rastatt, hat das Landratsamt Rastatt am vergangenen Freitag offiziell verkündet, dass ab Samstag, 05. Juni 2021 die Öffnungsstufe 2 im
Landkreis Rastatt in Kraft tritt.
Das heißt im Einzelnen für uns:
Es dürfen nur vollständig geimpfte, genesene Personen oder Personen mit einem Tagesaktuellen Coronatest an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
Zudem müssen Hygienemaßnahmen vor Ort eingehalten und eine Kontaktdokumentation durchgeführt werden
Tagesordnung
zur Generalversammlung am 27. Juni 2021 um 14.00 Uhr
in der Turnhalle in Wintersdorf
1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Bekanntgabe der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Totenehrung
4. Geschäftsberichte:
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Vorsitzender
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allgemeiner Jahresrückblick (Schriftführer)
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Kassenbericht (1. Kassier)
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5. Bericht der Kassenprüfer
6. Aussprache zu den Geschäftsberichten
7. Entlastung des Kassiers und des Gesamtvorstandes
8. Bericht des Gewässerwartes
9. Bericht des Jugendleiters
10. Wahlen:
Wahl eines Kassenprüfers
11. Wahl des Gesamtvorstandes
1. Vorsitzender |
2. Kassier |
2. Vorsitzender |
2. Gewässerwart |
Schriftführer |
1. Gerätewart |
1. Kassier |
2. Gerätewart |
1. Gewässerwart |
Jugendleiter |
Protokollführer |
Beisitzer |
12. Ehrungen
13. Neuaufnahmen
14. Bekanntgabe der Beiträge und Gebühren für 2021
15. Ausgabetermin für Angelkarten und Bedingungen
16. Versammlungen
17. Veranstaltungen 2021
18. Mitteilungen der PG I usw.
19. Behandlung von schriftlichen Anträgen
20. Verschiedenes
21. Schlusswort
Vor Einlass erfolgt die Erhebung der persönlichen Daten entsprechend § 7 der Corona Verordnung.
Personen, die die Erhebung Ihrer Kontaktdaten verweigern, sind von der Jahreshauptversammlung auszuschließen.
Personen, die positiv auf das Virus getestet sind oder in den letzten 14 Tagen vor der Jahreshauptversammlung in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person standen oder typische Symptome einer Infektion (Geschacks- Geruchsstörungen, Fieber, Halsschmerzen oder Husten) aufweisen, dürfen an der Versammlung nicht teilnehmen.
Es gilt die allgemeine Masken- und Abstandspflicht!
Wir weisen darauf hin, dass es leider keine Bewirtung gibt und auch keine Getränke ausgegeben werden dürfen.