ASV Wintersdorf e.V

Jahreshauptversammlung am 27.06.2021

Aufgrund der weiterhin sinkenden Inzidenz im Landkreis Rastatt, hat das Landratsamt Rastatt am vergangenen Freitag offiziell verkündet, dass ab Samstag, 05. Juni 2021 die Öffnungsstufe 2 im
Landkreis Rastatt in Kraft tritt.
Das heißt im Einzelnen für uns:

Es dürfen nur  vollständig geimpfte, genesene Personen oder Personen mit einem Tagesaktuellen Coronatest an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
Zudem müssen Hygienemaßnahmen vor Ort eingehalten und eine Kontaktdokumentation durchgeführt werden


Tagesordnung

zur Generalversammlung am 27. Juni 2021 um 14.00 Uhr

in der Turnhalle in Wintersdorf

1.             Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2.             Bekanntgabe der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.             Totenehrung

4.             Geschäftsberichte:

        • Vorsitzender

        • allgemeiner Jahresrückblick (Schriftführer)

        • Kassenbericht (1. Kassier)

5.             Bericht der Kassenprüfer

6.             Aussprache zu den Geschäftsberichten

7.             Entlastung des Kassiers und des Gesamtvorstandes

8.             Bericht des Gewässerwartes

9.             Bericht des Jugendleiters

10.          Wahlen:

                Wahl eines Kassenprüfers 

11.          Wahl des Gesamtvorstandes

 

1. Vorsitzender

2. Kassier

2. Vorsitzender

2. Gewässerwart

Schriftführer

1. Gerätewart

1. Kassier

2. Gerätewart

1. Gewässerwart

Jugendleiter

Protokollführer

Beisitzer

12.          Ehrungen

13.          Neuaufnahmen

14.          Bekanntgabe der Beiträge und Gebühren für 2021

15.          Ausgabetermin für Angelkarten und Bedingungen

16.          Versammlungen

17.          Veranstaltungen 2021

18.          Mitteilungen der PG I usw.

19.          Behandlung von schriftlichen Anträgen

20.          Verschiedenes
21.          Schlusswort

 

Vor Einlass erfolgt die Erhebung der persönlichen Daten entsprechend § 7 der Corona Verordnung.

Personen, die die Erhebung Ihrer Kontaktdaten verweigern, sind von der Jahreshauptversammlung auszuschließen.

Personen, die positiv auf das Virus getestet sind oder in den letzten 14 Tagen vor der Jahreshauptversammlung in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person standen oder typische Symptome einer Infektion (Geschacks- Geruchsstörungen, Fieber, Halsschmerzen oder Husten) aufweisen, dürfen an der Versammlung nicht teilnehmen.

Es gilt die allgemeine Masken- und Abstandspflicht!

Wir weisen darauf hin, dass es leider keine Bewirtung gibt und auch keine Getränke ausgegeben werden dürfen.

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